Kontakt
+43 (0) 3842 32220
office@vhlgmbh.com
Gösser Straße 85
8700 Leoben
Unsere
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 14:00
Nachmittags nach
Terminvereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Versicherungsmakler und Berater in
Versicherungsangelegenheiten
Präambel
1
.
Der
Versicherungsmakler
vermittelt
unabhängig
von
seinen
oder
dritten
Interessen,
insbesondere
unabhängig
vom
Versicherungsunternehmen
(Versicherer),
Versicherungsverträge
zwischen
dem
Versicherungsunternehmen
einerseits
und
dem
Versicherungskunden
andererseits.
Der
vom
Versicherungskunden
mit
seiner
Interessenwahrung
in
privaten
und/oder
betrieblichen
Versicherungsangelegenheiten
beauftragte
Versicherungsmakler
ist
für
beide
Parteien
des
Versicherungsvertrages
tätig,
hat
aber
überwiegend
die
Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
2
.
Der
Versicherungsmakler
erbringt
seine
Leistungen
entsprechend
den
gesetzlichen
Bestimmungen,
insbesondere
des
Maklergesetzes,
diesen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(im
Folgenden
"AGB")
und
einem
mit
dem
Versicherungskunden
abgeschlossenen
Versicherungsmaklervertrag
mit
der
Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
§ 1
Geltungsbereich
1
.
Die
AGB
gelten
ab
Vertragsabschluss
zwischen
dem
Versicherungsmakler
und
dem
Versicherungskunden
und
ergänzen
den
mit
dem
Versicherungskunden
allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.
2
.
Der
Versicherungskunde
erklärt
seine
Zustimmung,
dass
diese
AGB
dem
gesamten
Vertragsverhältnis
zwischen
ihm
und
dem
Versicherungsmakler
sowie
auch
sämtlichen
künftig
abzuschließenden
Versicherungsmaklerverträgen
zu
Grunde gelegt werden.
3
.
Die
Tätigkeit
des
Versicherungsmaklers
wird,
soweit
im
Einzelfall
nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
§ 2
Die Pflichten des Versicherungsmaklers
1
.
Der
Versicherungsmakler
verpflichtet
sich,
für
den
Versicherungskunden
eine
angemessene
Risikoanalyse
zu
erstellen
und
darauf
aufbauend
ein
angemessenes
Deckungskonzept
zu
erarbeiten.
Der
Kunde
nimmt
zur
Kenntnis,
dass
diese
Risikoanalyse
und
das
Deckungskonzept
ausschließlich
auf
den
Angaben
des
Kunden
sowie
den
dem
Versicherungsmakler
allenfalls
übergebenen
Urkunden
basieren
und
daher
unrichtige
und/oder
unvollständige
Informationen
durch
den
Versicherungskunden
das
Ausarbeiten
eines
angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
2
.
Der
Versicherungsmakler
hat
den
Versicherungskunden
fachgerecht
und
den
jeweiligen
Kundenbedürfnissen
entsprechend
zu
beraten,
aufzuklären
und
den
nach
den
Umständen
des
Einzelfalls
bestmöglichen
Versicherungsschutz
zu
vermitteln.
Der
Versicherungskunde
nimmt
zur
Kenntnis,
dass
die
Interessenwahrung
des
Versicherungskunden
grundsätzlich
auf
Versicherungsunternehmen
mit
Niederlassung
in
Österreich
beschränkt
ist
und
daher
ausländische
Versicherungsunternehmen
aufgrund
des
entsprechend
erhöhten
Aufwandes
nur
im
Falle
eines
ausdrücklichen
Auftrags
des
Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
3
.
Die
Vermittlung
des
bestmöglichen
Versicherungsschutzes
durch
den
Versicherungsmakler
erfolgt
bei
entsprechender
Bearbeitungszeit
unter
Berücksichtigung
des
Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Bei
der
Auswahl
einer
Versicherung
können
daher
neben
der
Höhe
der
Versicherungsprämie
insbesondere
auch
die
Fachkompetenz
des
Versicherungsunternehmens,
seine
Gestion
bei
der
Schadensabwicklung,
seine
Kulanzbereitschaft,
die
Vertragslaufzeit,
die
Möglichkeit
von
Schadenfallkündigungen
und
die
Höhe
des
Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
§ 3
Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
1
.
Der
Versicherungsmakler
benötigt
für
das
sorgfältige
und
gewissenhafte
Erbringen
der
in
§
2
beschriebenen
Leistungen
alle
sachbezogenen
Informationen
und
Unterlagen,
über
die
der
Kunde
verfügt,
um
eine
fundierte
Beurteilung
der
individuellen
Rahmenbedingungen
vorzunehmen
und
dem
Kunden
den
nach
den
Umständen
des
Einzelfalls
bestmöglichen
Versicherungsschutz
vermitteln
zu
können.
Aus
diesem
Grunde
ist
der
Versicherungskunde
verpflichtet,
dem
Versicherungsmakler
alle
für
die
Ausführung
der
Dienstleistungen
erforderlichen
Unterlagen
und
Informationen
rechtzeitig
und
vollständig
vorzulegen
und
den
Versicherungsmakler
von
allen
Umständen,
die
für
die
in
§
2
beschriebenen
Leistungen
des
Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
2
.
Der
Versicherungskunde
ist
verpflichtet,
sofern
erforderlich,
an
einer
Risikobesichtigung
durch
den
Versicherungsmakler
oder
das
Versicherungsunternehmen
nach
vorheriger
Verständigung
und
Terminabsprache
teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
3
.
Die
nach
gründlichem
Nachfragen
vom
Kunden
erhaltenen
Informationen
und
Unterlagen
kann
der
Versicherungsmakler
zur
Grundlage
der
weiteren
Erbringung
seiner
Dienstleistungen
gegenüber
dem
Kunden
machen,
sofern
sie
nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
4
.
Der
Versicherungskunde
nimmt
zur
Kenntnis,
dass
ein
von
ihm
oder
für
ihn
vom
Versicherungsmakler
unterfertigter
Versicherungsantrag
noch
keinen
Versicherungsschutz
bewirkt,
sondern
dieser
vielmehr
noch
der
Annahme
durch
das
Versicherungsunternehmen
bedarf,
sodass
zwischen
der
Unterfertigung
des
Versicherungsantrages
und
dessen
Annahme
durch
den
Versicherer
ein
ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
5
.
Der
Versicherungskunde,
sofern
er
nicht
als
Verbraucher
iSd
KSchG
anzusehen
ist,
verpflichtet
sich,
alle
durch
die
Vermittlung
des
Versicherungsmaklers
übermittelten
Versicherungsdokumente
auf
sachliche
Unstimmigkeiten
und
allfällige
Abweichungen
vom
ursprünglichen
Versicherungsantrag
zu
überprüfen
und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.
6
.
Der
Versicherungskunde
nimmt
zur
Kenntnis,
dass
eine
Schadensmeldung
oder
ein
Besichtigungsauftrag
noch
keine
Deckungs-
oder
Leistungszusage
des
Versicherers bewirkt.
7
.
Der
Versicherungskunde
nimmt
zur
Kenntnis,
dass
er
als
Versicherungsnehmer
Obliegenheiten
aufgrund
des
Gesetzes
und
der
jeweils
anwendbaren
Versicherungsbedingungen
im
Versicherungsfall
einzuhalten
hat,
deren
Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
§ 4
Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
1
.
Als
Zustelladresse
des
Versicherungskunden
gilt
die
dem
Versicherungsmakler
zuletzt bekannt gegebene Adresse.
2
.
Der
Versicherungskunde
nimmt
zur
Kenntnis,
dass
aufgrund
vereinzelt
auftretender,
technisch
unvermeidbarer
Fehler
die
Übermittlung
von
Emails
unter
Umständen
dazu
führen
kann,
dass
Daten
verloren
gehen,
verfälscht
oder
bekannt
werden.
Für
diese
Folgen
übernimmt
der
Versicherungsmakler
eine
Haftung
nur
dann,
wenn
er
dies
verschuldet
hat.
Der
Zugang
von
E-Mails
bewirkt
noch
keine
vorläufige
Deckung
und
hat
auch
auf
die
Annahme
eines
Vertragsanbotes keine Wirkung.
§ 5
Urheberrechte
Der
Kunde
anerkennt,
dass
jedes
vom
Versicherungsmakler
erstellte
Konzept,
insbesondere
die
Risikoanalyse
und
das
Deckungskonzept,
ein
urheberrechtlich
geschütztes
Werk
ist.
Sämtliche
Verbreitungen,
Änderungen
oder
Ergänzungen
sowie
die
Weitergabe
an
Dritte
bedürfen
der
schriftlichen
Zustimmung
des
Versicherungsmaklers.
§ 6
Haftung
Hinweis:
die
nachfolgenden
Haftungsbestimmungen
gelten
nur
im
b2b-Bereich
,
nicht im Verhältnis zu Konsumenten:
Der
Versicherungsmakler
haftet
für
allfällige
Sach-
und
Vermögensschäden
des
Versicherungskunden
nur
im
Fall
des
Vorsatzes
oder
der
großben
Fahrlässigkeit.
Im
Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet.
Die
Haftung
des
Versicherungsmaklers
ist
jedenfalls
mit
der
Höhe
der
Deckungssumme
der
bestehenden
Berufshaftpflichtversicherung
des
Versicherungsmaklers
beschränkt.
Schadenersatzansprüche
gegen
den
Versicherungsmakler
müssen
innerhalb
von
sechs
Monaten
ab
Kenntnis
des
Schadens geltend gemacht werden.
§ 7
Verschwiegenheit
1
.
Der
Versicherungsmakler
ist
verpflichtet,
vertrauliche
Informationen,
die
ihm
aufgrund
der
Geschäftsbeziehung
zum
Kunden
bekannt
werden,
vertraulich
zu
behandeln
und
Dritten
gegenüber
geheim
zu
halten.
Der
Versicherungsmakler
ist
verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden.
2
.
Dem
Versicherungsmakler
ist
der
Schutz
der
personenbezogenen
Daten
des
Kunden
ein
wichtiges
Anliegen.
Eine
Datenverarbeitung
erfolgt
ausschließlich
unter
Beachtung
der
gesetzlichen
Bestimmungen
(DSGVO,
Datenschutzgesetz)
sowie
auf
Basis
des
mit
dem
Kunden
abgeschlossenen
Vertrages
und
allenfalls
einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.
§8
Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
1
.
Gemäß
§
3
Konsumentenschutzgesetz
(KSchG)
ist
der
Kunde
berechtigt,
bei
Abgabe
seiner
Vertragserklärung
außerhalb
der
Geschäftsräume
des
Auftragnehmers
oder
eines
Standes
auf
einer
Messe
von
seinem
Vertragsantrag
oder
vom
Vertrag
zurückzutreten.
Dieser
Rücktritt
kann
bis
zum
Zustandekommen
des
Vertrages
oder
danach
binnen
14
Tagen
erklärt
werden.
Die
Frist
beginnt
mit
der
Ausfolgung
dieser
Vertragsurkunde,
frühestens
jedoch
mit
dem
Zustandekommen
dieses
Vertrages
zu
laufen.
Das
Rücktrittsrecht
erlischt
bei
Versicherungsverträgen
spätestens
einen
Monat
nach
Zustandekommen des Vertrags.
2
.
Die
Erklärung
des
Rücktritts
ist
an
keine
bestimmte
Form
gebunden.
Die
Rücktrittsfrist
ist
gewahrt,
wenn
die
Rücktrittserklärung
innerhalb
der
Frist
abgesendet wird.
§ 9
Schlussbestimmungen
1
.
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
ungültig
oder
undurchsetzbar
sein
oder
werden,
wird
dadurch
der
Restvertrag
nicht
berührt.
Im
b2b-Bereich
(Unternehmergeschäfte)
wird
in
einem
solchen
Fall
die
ungültige
oder
undurchsetzbare
Bestimmung
durch
eine
solche
ersetzt,
die
dem
wirtschaftlichen
Zweck
der
undurchsetzbaren
oder
ungültigen
Bestimmung
möglichst nahekommt.
2
.
Die
Verträge
zwischen
dem
Versicherungsmakler
und
dem
Versicherungskunden
unterliegen
österreichischem
Recht.
Für
allfällige
Streitigkeiten
aus
oder
im
Zusammenhang
mit
diesem
Vertrag
ist
–
mit
Ausnahme
von
Konsumenten
iSd
KSchG
–
jenes
Gericht
zuständig,
in
dessen
Sprengel
sich
die
Betriebsstätte
des
Versicherungsmaklers
befindet.
Der
Versicherungsmakler
ist
jedoch
berechtigt,
eine
allfällige
Klage
vor
jedem
anderen
sachlich
zuständigen
Gericht
einzubringen.
Unbeschadet
dessen
ist
für
Konsumenten
iSd
KSchG
jenes
Gerichts
zuständig,
in
dessen
Sprengel
der
Wohnsitz,
der
gewöhnliche
Aufenthalt
oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt